Verfahren um unterschlagene Kollekten abgeschlossen

Nachricht Hachmühlen/ Bad Münder, 13. Februar 2023

Staatsanwaltschaft erlässt Einziehungsanordnung gegen ehemalige Kirchenvorsteherin in Hachmühlen

Im Fall einer mehrjährigen Unterschlagung von Kollekten im niedrig fünfstelligen Bereich, hat die Staatsanwaltschaft Hannover nun gegen eine ehemalige Kirchenvorsteherin der St.-Martini-Gemeinde Hachmühlen eine Einziehungsanordnung erlassen. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Straftat hatte der Kirchenvorstand die Kirchenvorsteherin im Juli 2021 angezeigt und der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreis Hameln-Pyrmont sie aus ihrem Amt entfernt.

„Mit großer Sorgfalt hat sich der Kirchenvorstand umgehend und konsequent nach dem Bekanntwerden der Sache angenommen“, sagt der stellvertretende Superintendent des Kirchenkreises Hameln-Pyrmont, Jens Riesener.

Die Frau hatte bei der Feststellung der Unterschlagung mehr als die Hälfte in bar übergeben. Mit der Einziehungsanordnung kann die Kirchengemeinde nun noch den ausstehenden Betrag in vierstelliger Höhe verlangen. Somit werde weder der Kirchengemeinde noch den Organisationen, denen die Kollekten zufließen sollten, ein finanzieller Schaden entstehen, betont der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Hachmühlen, Ralf Flügge-Kranz.

„Wir sind zutiefst menschlich und persönlich enttäuscht über den Vertrauensverlust“, so Flügge-Kranz im Namen der Mitglieder des Kirchenvorstandes und der ehemaligen Pastorin Frauke Kesper-Weinrich. In seinen fast 30 Jahren ehrenamtlicher Kirchenvorstandsarbeit habe er so etwas noch nicht erlebt.

Der Leiter des Kirchenamtes Hameln-Holzminden, Robert Kurz, der im März 2022 und damit nach Abschluss der Ermittlungen die Leitung des Kirchenamts in Hameln übernommen hatte, betont: „Im Kirchenamt Hameln-Holzminden wurden sofort Maßnahmen implementiert, die dazu dienen sollen, Unregelmäßigkeiten zukünftig zu verhindern.“

Unmittelbar nach einem Gottesdienst zählen zwei Personen nach dem Vier-Augen-Prinzip die Kollekten und tragen diese in ein sogenanntes Sakristeibuch ein. Nach der Kollektenordnung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist die Kirchengemeinde dann verpflichtet, diese durch Überweisung oder Einzahlung an die zuständige Verwaltungsstelle weiterzuleiten.

Das Kirchenamt Hameln-Holzminden hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorgänge in Hachmühlen eingeführt, dass Kirchengemeinden nun mehrmals pro Jahr eine Aufstellung über die eingezahlten Kollekten zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Aufstellung kann dann intern mit Unterlagen, bzw. dem Sakristeibuch abgeglichen werden. So lassen sich fehlende Kollekten zeitnah identifizieren.

 

Sprengel Hildesheim-Göttingen/gmu